Bildung und teilhabe eintägige ausflüge
Lebensjahres.
Bis auf die Leistungen zum Schulbedarf und zur Schülerbeförderung, werden alle Leistungen direkt zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Jobcenter Börde abgerechnet.
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen, mehrtägigen Klassenfahrten, mehrtägige Fahrten von Tageseinrichtungen, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben müssen nicht gesondert beantragt werden, da diese Leistungen vom Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mitumfasst sind.
Bitte beachten Sie, dass zur Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen die Einreichung von vollständig ausflüge mit kindern um köln für jedes Kind erforderlich ist, um nach Anspruchsprüfung eine schnellstmögliche Leistungsgewährung sicherzustellen.
Nach der Bestätigung durch die Schule oder Kita erstatten wir Ihnen die Kosten.
Bei mehrtägigen Klassenfahrten senden Sie uns den entsprechenden Antrag mit dem Elternbrief der Schule oder Kita zu, wir erstatten der Schule die Kosten. Land Hessen, Landkreis oder Gemeinde) übernommen werden. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die unter dem letzten Punkt aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen.
für den Eintritt in ein Museum übernommen.
Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita
Hier werden die Kosten für Inlandsfahrten in Höhe von maximal 600,00 Euro und für Auslandsfahrten in Höhe von maximal 900,00 Euro, z.B. für Übernachtungen sowie Fahrtkosten übernommen.
195,00 Euro jährlich für Schulbedarf
Dieser Betrag wird gewährt, um Schulmaterial, wie z.B.
Zusätzlich sind Nachweise beispielsweise in Form von Bestätigungen, Rechnungen, Quittungen des jeweiligen Anbieters einzureichen, ausflüge kindergeburtstag den Bedarf erfassen zu können.
Lediglich für die Leistungen der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung weiterhin notwendig (siehe unten).
Hier können Sie die Antragsunterlagen im PDF-Format herunterladen:
DownloadAnlage zum Hauptantrag BuT (pdf, 764 kB)
DownloadAnlage BuT Lernförderung (pdf, 268kB)
DownloadAnlage BuT Lernförderung Ausfüllhinweise(pdf, 263kB)
DownloadAntrag eintägige Ausflüge (pdf, 341 kB)
DownloadAntrag mehrtägige Ausflüge (pdf, 373 kB)
Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Flyer BuT.
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
(Zum Öffnen bitte Bild anklicken)
Bildungs- und Teilhabepaket – eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Wenn Ihr Kind an Ausflügen teilnimmt, die die Schule oder Kita organisieren und zum Beispiel mit der Schule oder Kita Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen oder Tretboot fahren, können wir die Kosten hierfür übernehmen.
Bei eintägigen Ausflügen bezahlen Sie zunächst die Ausflugkosten und verwenden dabei das entsprechende Formular für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten.
Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Telefonzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
Weitere Informationen können aus unserem Merkblatt »Information für Leistungsberechtigte« entnommen werden.
Formulare
Kontakt
Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zu den Regelbedarfen werden Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 28 SGB II.
Das neue Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
Kosten für eintägige Schul- bzw.
Von der Schule benötigen wir noch das ausgefüllte Datenblatt, damit die Überweisung erfolgen kann. Kitaausflüge,
Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten,
Leistungen für den Schulbedarf i.H.v. 103 Euro zum 1.
Bildung und Teilhabe
Bei der Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Für Leistungsbezieher nach dem SGB II und AsylbLG ist das Kommunale Jobcenter gesondert zuständig!
Folgende Leistungen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden:
Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B.
Schulhalbjahres und ein Betrag in Höhe von 65,00 Euro zu Beginn des 2. Bei den Anspruchsberechtigen wird ein Betrag in Höhe von 130,00 Euro zu Beginn des 1. die Teilnahme am Musikschulunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Die Notwendigkeit der Lernförderung ist von dem Lehrer bzw.
Hierfür nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Formulare. Ausflüge neuss kinder Kosten für das Schülerticket werden in voller Höhe übernommen.
Angemessene Lernförderung
Der Schüler/ die Schülerin erhält auf Antrag Lernförderung, wenn diese notwendig ist.
August und 52 Euro zum 1. der Lehrerin zu bescheinigen.
Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Schule oder Kita werden die Kosten in voller Höhe übernommen.
Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Für soziale oder kulturelle Aktivitäten, z.B.
.
Schulhalbjahres ausgezahlt (Stand: 01.01.2025).Hinweis: Im Personenkreis SGB II, SGB XII und AsylbLG wird diese Leistung automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden.
Schülertickets für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Diese Leistung wird gewährt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B.
Dieses wird in der Regel von der Schule direkt an uns geschickt, Sie türkei ausflüge buchen es nur der entsprechenden Lehrkraft aushändigen.
Vorrausssetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz thüringer wald ausflüge zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.
Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen. Die Kindertagesstätte oder Schule bestätigt die Zahlung auf dem Formular.